Hier scheiden sich die Gemüter – pro GEZ/contra GEZ.
Ob diese „GebührenEinzugsZentrale“ nun einen Sinn hat oder nicht sei dahingestellt und jeder sollte sich sein eigenes Bild darüber machen.
Fakt ist, dass die Eintreiber Mitarbeiter alles andere als harmlose Haustürklingelschilddrücker sind – wobei mir „Drücker“ das richtige Wort scheint.
Lieber unterhalte ich mich noch mit den „Gesandten Zeugen Jehovas“ als mit irgendwelchen provisionsgeilen provisionsorientierten „Mitarbeitern“ der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die Methoden dieser „Mitarbeitern“ sind durchaus recht fragwürdig. Eindringen in die Privatsphäre (Wohnung) – unangemeldet und teils mit brachialer Gewalt, Bespitzelung der einzelnen Bürger mit sorgfältiger Protokollierung und auch teilweise sogenannten „Zwangsanmeldungen“ für Geräte. Ja, ZWANGSANMELDUNGEN. Das heißt, nicht die Person selbst sondern die GEZ meldet selbstständig Geräte bei x-beliebigen Personen an.
Wie man sich gegen solche düsteren Machenschaften zur wehr setzen kann, zeigen z.B. folgende sehr interessanten und auch umfangreichen Websites die sich mit dem Thema GEZ und ihren Maschen beschäftigen:
http://www.gez-abschaffen.de und www.wir-alle-gegen-gez.de
Auf den Punkt brachte es Klaus Kleber aus dem Heise-Forum – als Zitat hier zu lesen:
Es scheint inzwischen allgemeiner Konsens darüber zu herrschen, dass die GEZ-Gebühren auf PCs und Handys totaler Unfug sind. Beim Internet handelt es sich nicht um Rundfunk, der berufliche PC ist kein Radio und warum ich für eine Öffentlich Rechtliche Internetseite plötzlich eine Radiogebühr zahlen soll, von der das ZDF, dass keine Radiosender betreibt, auch was abbekommen soll, kann noch nicht mal mehr irgend so ein Hohlpfosten bei ARD und ZDF erklären.
Trotzdem wird dieser Unfug von der Politik beschlossen und verteidigt. Es bleibt nur der Schluss, dass eklatantes versagen der Politik zum Schaden des Volkes einer kleinen Öffentlich Rechtlichen Clique Geld verschaffen soll.
Dass diese Clique mit Mafiastrukturen arbeitet, hat spätestens der Schleichwerbeskandal gezeigt. Und das Faktum, dass kein Politiker sich traut, irgendwas öffentlich gegen ARD und ZDF zu sagen, ist auch nur eine Folge der medialen Macht, mit der in skrupelloser Art und Weise jeder Gegner dieses korrupten Systems medial gelyncht wird.
Wie kann man also dieses Problem lösen?
Zum einen muss man jeden im eigenen Bekanntenkreis über die institutionalisierte Korruption bei ARD und ZDF informieren. Jeder soll wissen, was für ein Betrug dort mit dem Geld des Bürgers veranstaltet wird.
Letztlich hilft aber nur Ziviler Ungehorsam. Die Öffentlich Rechtlichen lügen und betrügen, warum soll der Bürger darauf nicht angemessen reagieren dürfen!?
Es geht denen ums Geld, also sollte man ihnen genau dies nicht geben! Wie kann man dies nun tun, ohne juristisch angreifbar zu werden?
Faktisch hat die GEZ keine Handhabe, Gebühren einzutreiben, um damit Öffentlich Rechtliche Korruption zu finanzieren.
Wie meldet man sich korrekt ab:
– Man stellt seine Geräte für mindestens einen Tag zum Nachbarn.
– Man schickt der GEZ eine Abmeldung.
Diese geht an:
GEZ
50656 Köln (per Einschreiben mit Rückschein)oder per Fax: 0 180⁄582 10 30 (Beleg des Faxversands aufbewahren)
Sie muss das Wort „Abmeldung“ enthalten, die Rundfunkteilnehmer-Nummer und die Kontaktdaten des abmeldenden. Als Grund schreibt man einfach: „Es werden keine Empfangsgeräte vorgehalten!“ Zum Schluss noch Datum und Unterschrift.
Sollte man eine Einzugsermächtigung erteilt haben, so ist es wichtig, diese explizit zu widerrufen. Zahlungen leistet man ab Ende des Monats nicht mehr.
Wer etwas streitfreudiger ist, untersagt in diesem Schreiben der GEZ jegliche Speicherung von eigenen personenbezogenen Daten und untersagt jegliche weiteren Kontaktversuche.
Abmeldungen sind zum Ende des laufenden Monats wirksam. Entgegen den Behauptungen der GEZ bedarf eine Abmeldung lediglich der Anzeige, dass man sich abmeldet, keiner Zustimmung seitens der GEZ. Es bedarf keines GEZ-Formulars. Auch kann die GEZ die Abmeldung nicht verweigern.
Sollten jetzt noch weiter Abbuchungen vom Konto vorgenommen werden, so werden diese einfach bei der Bank widerrufen.
Ansonsten ignoriert man die GEZ von nun an. Man sagt ihnen gegenüber gar nichts! Steht ein Herr vor der Tür, der sich Gebührenfahnder, Ermittler oder ähnliches nennt, so lässt man sich von ihm Dienstausweis und Personalausweis geben, lässt ihn vor der verschlossenen Haustür stehen, schreibt sich auf oder kopiert, was auf diesen Ausweisen steht und erteilt ihm bei Rückgabe der Ausweise Hausverbot (“Herr …, hiermit erteile ich Ihnen und allen Mitarbeitern ihrer Organisation Hausverbot! Verlassen Sie bitte jetzt unverzüglich das Grundstück! Sie sind hier unerwünscht. Unterlassen Sie weitere Versuche, mit mir in Kontakt zu treten. „) Dann schließt man die Tür.
Jeder rechtmäßige Bewohner kann ein Hausverbot erteilen, also auch jeder Mieter. Dies gilt auch für Gemeinschaftsflächen wie z.B. Treppenhäuser, zum Haus gehörende Freiflächen, Garagen und Parkplätze etc. die im Zusammenhang mit der Nutzung der eigenen Wohnung stehen. Für Gemeinschaftsflächen schränkt sich ein Hausverbot lediglich dadurch ein, dass bei einem berechtigten Begehungsinteresse dies wahrgenommen werden darf. Will jemand z.B. zum Nachbarn, so darf er das über Gemeinschaftsflächen tun, es sei denn, der Besuch ist auch beim Nachbarn unerwünscht. Da Gebührenfahnder normalerweise überall unerwünscht sind, darf er sich faktisch nach erteiltem Hausverbot auch nicht mehr auf Gemeinschaftsflächen aufhalten.
Wenn er nach 5 Minuten noch da ist, ruft man über den Polizeinotruf die Polizei, (Man würde von einem Mann belästig, trotz Aufforderung verlässt er das eigene Grundstück nicht. Anschließend zeigt man ihn wegen Hausfriedensbruch an!) Auch hier äußert man sich zu gar nichts, was TV angeht. Darum geht es konkret nicht. Es geht darum das jemand nach § 123 StGB Hausfriedensbruch begangen hat. Man hat den Herrn zum unverzüglichen Verlassen des Grundstücks aufgefordert, er ist noch da, also Hausfriedensbruch.
Wer sich körperlich dazu in der Lage sieht, kann 5 Minuten nach der Aufforderung zum gehen bis zum Eintreffen der Polizei auch von seinem Jedermansrecht Gebrauch machen, und den Herrn von der GEZ arrestieren. All zu grob sollte man dabei allerdings nicht vorgehen. Eigene Zeugen sind in einem solchen Fall auch wichtig, aber das ist ein anderes Thema.
Man muss sich immer vor Augen halten: Die GEZ, die öffentlich rechtlichen Sender und deren Gebührenbeauftragte haben keine hoheitlichen Befugnisse. Wie jeder Bürger müssen die sich für Zwangsmaßnahmen wie ein unerwünschtes Betreten der Wohnung einen gerichtlichen Titel besorgen. Und diesen bekommen sie nicht, weil in diesem Land die Unverletzlichkeit der Wohnung als höher stehendes Gut angesehen wird, als das Gebühreninteresse der ÖR.
Alle noch so wilden Schreiben der GEZ kann man getrost ignorieren. Sollte ein Einschreiben der GEZ kommen, verweigert man die Annahme. Es ist wichtig, nichts zu sagen, insbesondere nichts Unwahres!
Sollte die GEZ einen gerichtlichen Titel erwirken, nur dann muss man die beachten, so müsste man sich nur äußern, wenn man zur Auskunft verpflichtet ist, da man sonst eine Ordnungswidrigkeit begeht, die im Zweifelsfall aber auch nur lächerlich geringe Bußgelder zur Folge hat. Zur Auskunft verpflichtet ist man aber nur, wenn man ein Rundfunkgerät vorhält. Zum Zeitpunkt, zu dem man erklärt, dass man nichts erklären möchte, kann man ja korrekt keine Rundfunkgeräte vorhalten. Potentiell vorgeladene Mitbewohner etc. machen auch gemäß § 55 StPO von ihrem Aussageverweigerung Gebrauch.
Man sagt also lediglich: „Dazu möchte ich mich nicht äußern“. Und bei allem immer schön vorher die Rechtsgrundlage zeigen lassen. Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass die GEZ dieses Spielchen durchzieht, da sie genau wissen, dass sie gegen informierte Bürger keine Chance haben.
Abschließend noch die Frage: Ist ein solches Verhalten moralisch zu rechtfertigen?
Das Verhalten ist Trickserei, ja. Das Verhalten nutzt rechtliche Rahmenbedingungen in opportunistischer Art und Weise aus.
Aber: Das System der Öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten ist inzwischen undemokratisch, ineffizient und korrupt. Aufgrund der Macht dieser Krake versagt die Politik dabei, dieses Geschwür an der Gesellschaft weg zu schneiden.
Daher ist Widerstand legitim, ja sogar die Pflicht jedes Bürgers.
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PS: Wer diesen Text oder seine inhaltliche Aussage weiterverbreiten möchte, kann das gern tun. Lediglich Öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten ist jegliche Nutzung untersagt!
Was wir hiermit sehr gerne getan haben.
Auf Datenstaub sind folgende Hinweise zum „Jedermannsrecht“ geschrieben – welche ich für wichtig halte:
Einige Hinweise zum „Jedermansrecht“.
Das Jedermann-Festnahmrecht wird durch § 127 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Dort heißt es:
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Allerdings ist dies mit einigen Auflagen verbunden.
- Der Täter muss auf „frischer Tat“ erwischt werden.
- Es muss sich um eine Straftat handeln (Hausfriedensbruch ist eine Straftat).
- Es besteht Fluchtgefahr.
- Die Identität ist nicht bekannt oder nicht feststellbar.
Hat sich der GEZ-Gebührenbeauftragte von sich aus oder auf Nachfrage korrekt Ausgewiesen, ist eine Festnahme nicht mehr gerechtfertigt. Mit Hilfe der Personalien kann dann bei der Polizei ggf. eine Anzeige aufgegeben werden.
Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch kann auch von einem Mieter gestellt werden, denn dieser ist, da er die tatsächliche Gewallt über die Wohnung hat, Inhaber des Hausrechts.


